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'Pflegen kann doch jeder'

DBfK kritisiert Vorschlag der Bundeskanzlerin zur Behebung des Personalmangels in der Pflege durch Hartz IV Empfänger

Berlin. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sieht bei der Kanzlerin erhebliche Informationsdefizite zur Situation der Pflegeberufe und zu den Anforderungen für die Sicherung der Versorgung und Betreuung kranker, alter und pflegebedürftiger Menschen.

"Wenn Frau Dr. Merkel glaubt, die Personalprobleme in der Pflege mit Hartz IV Empfängern lösen zu können, beweist sie damit nur, dass sie nicht weiß, wovon sie redet", sagt Gudrun Gille, Präsidentin des DBfK. Wenn das Problem ausschließlich als ein quantitatives begriffen wird, werden wir nie zu einer Lösung kommen, so Gille weiter.

Die Kritik des DBfK an den Vorschlägen der Kanzlerin richtet sich nicht gegen Menschen, die arbeitslos sind. Sie richtet sich vielmehr gegen undifferenzierte und deshalb ungeeignete Lösungen für ein gravierendes und komplexes Problem. Die Kritik richtet sich auch gegen die implizite Haltung 'Pflegen kann doch jeder'. Eine Berufstätigkeit in der Pflege ist fachlich und menschlich sehr anspruchsvoll. Die Auswahl der für den Beruf geeigneten Menschen ist deshalb entscheidend.

Schon heute fehlen in allen Sektoren des Gesundheits- und Sozialwesens qualifizierte pflegerische Fachkräfte. Dies war seit langem absehbar, blieb aber politisch unbeachtet. Die Arbeitsbedingungen in der Pflege sind katastrophal. Pflegende sind überdurchschnittlich oft krank, sie sind ausgebrannt und verlassen den Beruf, den sie eigentlich lieben, da sich nicht mit der entsprechenden Qualität um die Pflegebedürftigen kümmern können.

Durch die demographische Entwicklung steigt der Bedarf an pflegerischen Leistungen enorm an. Darauf gibt es derzeit politisch keine Antwort. Das Bundesgesundheitsministerium hat das Problem offensichtlich ebenso wenig erkannt wie die Kanzlerin. Das wird auch dadurch belegt, dass die Bundesregierung erst jüngst die Finanzierung der Kosten der Umschulung in einen Pflegeberuf gekürzt hat.

Um ausreichend Pflegepersonal zu finden, werden wir eine Vielzahl von Initiativen brauchen. Unabdingbar ist es, die Arbeitsbedingungen sofort zu verbessern, dann kehren vielleicht auch einige der vielen Tausend enttäuschten Altenpfleger/innen, Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger/innen in den Beruf zurück und der Beruf wird wieder attraktiver. Der Bedarf an Assistenzpersonal wird leichter zu decken sein, als der für qualifizierte Fachkräfte. Es ist zu kurz gedacht und in den Folgen fatal, wenn die Bundesregierung glaubt, das Problem der Arbeitslosigkeit durch Beschäftigung in der Pflegebranche zu lösen.

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR).

Expedition Schweinehund

Zu Fuß von Gelsenkirchen zum Münchner Christkindlmarkt

Genau das werden die Mitarbeiter der Deutschen Gesundheitsauskunft in der Zeit vom 18.10.2010 bis 20.12.2010 tun.

Ja, müssen die denn nicht arbeiten?

Doch, sie werden ganz normal an ihrem Arbeitsplatz sitzen und wie jeden Tag Wünsche und Anregungen unserer Kunden (Ärzte, Therapeuten, Pflegeeinrichtungen, Wellnesseinrichtungen, Apotheken etc.) umsetzen.

Wie soll das dann gehen? Die Antwort ist VIRTUELL.

Wir haben mit der Expedition Schweinehund einen virtuellen Gehwettbewerb ins Leben gerufen. Eine Gesundheitsaktion, an der alle teilnehmen können, die die Alltagsbewegung steigert, die die Gesundheit, den Teamgeist, die Kommunikation und Spaß fördert aber vor allen Dingen sehen wir persönlich darin eine lohnende Investion in unsere Mitarbeiter und schätzen die enorm hohe Erreichbarkeit.

Zur Expedition Schweinehund laden wir alle Praxen und Einrichtungen, sowie deren Mitarbeiter und Patienten ein, unsere Teams und den Schweinehund herauszufordern.

Ziel ist, die Schritte im Alltag auf mindestens 10.000 zu erhöhen, eine Anzahl, die man in der Medizin als Aktivitätsschwelle bezeichnet. Sie verändern Ihr Bewegungsverhalten in dem Sie Treppen steigen, Fahrradfahren, Mittagsspaziergänge unternehmen oder auch Sport treiben. Dazu bekommen Sie von unserem Kooperationspartner tappa.de einen Schrittzähler, der ihre Schritte den ganzen Tag über fast unscheinbar zählt. Abends tragen Sie Ihre Schritte in Ihre persönliche Seite und können sehen, wer die 527 km am schnellsten zurücklegt.

 

Macht Sie das neugierig? Möchten Sie vielleicht auch teilnehmen, mit Mitarbeitern, Patienten, Freunden, Nachbarn oder Ihrer Familie?

Unter www.deutsche-gesundheitsauskunft.de/expedition-schweinehund finden Sie ausführliche Informationen über die Konditionen und wie Sie sich anmelden können.

Fordern Sie uns, andere Teams und vor allen Dingen den Schweinehund heraus!


Kontakt:

Deutsche Gesundheitsauskunft (DGA Medien GmbH)

Lindenstr. 110

45894 Gelsenkirchen

Tel.: 0209 94513-700

Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.deutsche-gesundheitsauskunft.de

Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.facebook.com/Deutsche.Gesundheitsauskunft

 

Ansprechpartnerinnen für die Presse:

Jutta Kühl

Kommunikation & Design

Tel.: 0209 94513-20

twitter.com/DGAMedien_Kuehl

 

Dr. Katlen Schwane

Projektleitung

Tel.: 0209 94513-35

twitter.com/DGAMedien

SG Münster: Stationäre Transparenzkriterien ungeeignet und Bewertungssystematik verfehlt

VDAB in Forderung nach grundlegender Überarbeitung im Sinne des gesetzlichen Auftrags bestätigt

Das Sozialgericht (SG) Münster hat ein wegweisendes Urteil zu den Pflegetransparenzvereinbarungen stationär (PTVS) gefällt (Aktenzeichen S 6 P 111/10). Nach Ansicht der Sozialrichter sind die Beurteilungskriterien der PTVS "nicht geeignet, die von den Pflegeheimen erbrachten Leistungen und deren Qualität sachgerecht zu beurteilen". Die Systematik der Bewertung sei verfehlt und die Ermittlung der Pflegenoten für den Leser nicht nachvollziehbar, sondern vielmehr irreführend.

"Wir sehen uns durch das aktuelle Urteil des SG Münster in unserer Forderung nach einer grundlegenden Überarbeitung der Pflegetransparenzvereinbarung bestätigt", stellt Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) fest.

Das Gericht kommt weiter zu dem klaren Fazit: Die Transparenzberichte können keine zuverlässigen Aussagen über die vom Gesetzgeber in den Vordergrund gerückte Ergebnis- und Lebensqualität machen. Die Bewertungskriterien beträfen überwiegend nur die Prozessqualität. Diese Einschätzung deckt sich mit den vom VDAB immer wieder vorgebrachten Hinweisen. "Abhilfe können die Vertragsparteien nach unserer Ansicht nur durch eine fundierte Neukonzeption schaffen. Das gebietet die Verantwortung für Verbraucher und Einrichtungen", betont Knieling.

"Der VDAB steht für eine faire Transparenz von Pflegeeinrichtungen, die Ergebnis- und Lebensqualität objektiv, nachvollziehbar und vor allem realistisch darstellt", so Knieling. Nur so werde man dem Auftrag des Gesetzgebers gerecht. "Wir fordern alle Vertragspartner auf, gemeinsam an einem tragfähigen Transparenzsystem zu arbeiten. Dafür braucht man Zeit und wissenschaftliche Unterstützung", resümiert Knieling.

 

Der VDAB ist die Interessenvertretung für ambulante und stationäre Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe. Als gemeinnütziger Fachverband unterstützt und berät der VDAB mehr als 1.200 Mitglieder in vorwiegend privater Trägerschaft in wirtschaftlichen, qualitativen und juristischen Fragen.